Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für alle Zahlungen ist Schorndorf/Oberpfalz. Gerichtsstand ist Cham/Oberpfalz. Der
Vertrag unterliegt dem deutschen Recht, es gilt HGB und BGB.
Allgemeine Lieferbedingungen:
Anlieferungen sind im Preis inbegriffen. Sonderzulieferungen und Einzelpreise werden gesondert
berechnet. Wir sind um eine schnellstmögliche Abwicklung Ihres Auftrages bemüht. Bei
unvorhergesehenen Verzögerungen wie höhere Gewalt, Streik bzw. Betriebsurlaub eines
Zulieferanten sind wir nicht haftbar.
Preise:
Es gelten die in unserer gültigen Preisliste aufgeführten Preise. Wenn sich zwischen
Auftragserteilung und vereinbartem Liefertermin Preiserhöhungen wegen Lohnerhöhungen oder
Preisaufschläge der Vorlieferanten ergeben, so sind wir berechtigt, die Preise nach eigenem
Ermessen entsprechend dem Verhältnis der Kostenänderung anzupassen.
Beanstandungen:
Sind unverzüglich vorzunehmen und können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8
Tagen bei uns eingehen. Kleine Abweichungen in Farbe und Stoff berechtigen nicht zu
Beanstandungen, ebenfalls Mängel, die durch fehlerhafte Behandlung entstanden sind.
Beanstandete Ware darf nicht weiterverwendet werden und muss uns zur Verfügung stehen . Vor
Warenrücksendungen ist unser Einverständnis einzuholen, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Ohne dieses Einverständnis gehen die Kosten zu Lasten des Käufers. Weitergehende
Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt:
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt Das Eigentum geht erst
dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten, auch aus gegebenen
Schecks und Wechseln, uns gegenüber getilgt hat. Das Eigentumsrecht bleibt auch für bereits
bearbeitete oder verarbeitete Ware bestehen. Wenn die gelieferte Ware mit einer anderen
beweglichen derart verbunden wird, die als Hauptsache anzusehen ist, so überträgt der Käufer
schon jetzt dem Lieferer quotenmäßig Miteigentum an der neuen Sache, die der Käufer für den
Lieferer mit in Verwahrung nimmt. Der Verkäufer darf die noch nicht voll bezahlte Ware weder
verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er hat Eingriffe von dritter Seite in das Eigentum uns
sofort durch Einschreiben mitzuteilen.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, gleichgültig ob unverarbeitet, verarbeitet oder verbunden,
nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Alle hierdurch entstehenden Forderungen
gegen seine eigenen Abnehmer tritt der Käufer Zug um Zug von vornherein an uns in Höhe seiner
Schulden ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Wir sind jedoch zur Geltendmachung der
abgetretenen Forderungen nur dann berechtigt, wenn beim Käufer Zahlungsstockungen eintreten.
ln einem solchen Falle hat uns der Käufer die Abnehmer zwecks Benachrichtigung von der
Abtretung der Forderung namhaft zu machen. Verkauft der Käufer selbst unter
Eigentumsvorbehalt, so behält er hierdurch das Eigentumsrecht für uns vor.
Zur kostenfreien Rückgabe wird der Käufer verpflichtet, wenn die Ware von uns auf Grund des
Eigentumsvorbehaltes zurückgefordert wird. Er haftet für etwaigen Minderwert und dem
entgangenen Gewinn. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Feuer zu versichern. Er
tritt hiermit im Schadensfall den Anspruch der Zahlung der Versicherungssumme gegen seine
Feuerversicherungsgesellschaft in Höhe des Wertes der beim Schadensfall verloren gegangenen
Vorbehaltsware an uns ab.
Zahlungsfristen:
Wir gewähren bei Zahlung innerhalb 8 Tagen 2 % Skonto, bei 14 Tagen netto.
Zahlungsfristabweichung nach vorheriger Vereinbarung. Bei Bekanntwerden von Gründen, die
Anlass zu berechtigtem Zweifel an der weiteren Einhaltung der ordnungsgemäßen Zahlung des
Bestellers geben, sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten und vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden.